Kfz-Versicherung wechseln: So funktioniert der Wechsel
Der Wechsel der Kfz-Versicherung kann helfen, die laufenden Kosten zu reduzieren. Erfahren Sie hier Schritt für Schritt, wie Sie den Wechsel vollziehen.
Prüfen Sie Ihre bestehende Kfz-Versicherung, vergleichen Sie Leistungen und Beiträge teilnehmender Versicherer und bereiten Sie einen reibungslosen Wechsel vor.
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Vergleichen Sie Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko anhand einheitlicher Kriterien wie 100 Mio. € Deckung, Kaskobausteine und Werkstattregelung.
Sachlich fundierte Fristregeln: Kündigungsfrist laut Vertrag (§ 11 Abs. 3 VVG) sowie Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung nach § 40 VVG.
Kündigen Sie den Altvertrag erst nach schriftlicher Annahmebestätigung der neuen Versicherung, um den Versicherungsschutz lückenlos aufrechtzuerhalten.
Ermitteln Sie die günstigsten Angebote im Vergleichsnetzwerk (Tarifcheck / CHECK24 Vergleichsportal GmbH) für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko.
Vergleichen Sie Tarife teilnehmender Versicherer. Mit Klick auf die Schaltfläche wird das Vergleichsmodul unseres Kooperationspartners Tarifcheck / CHECK24 Vergleichsportal GmbH direkt gestartet.
Hinweis: Beim Starten des Rechners werden technisch notwendige Verbindungsdaten an den Partnerdienst übermittelt.
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So gelingt der Wechsel reibungslos und ohne Unterbrechung Ihres gesetzlichen Versicherungsschutzes.
Prüfen Sie Ihre letzte Beitragsrechnung auf aktuelle Beitragshöhe, übernommene SF-Klasse sowie eventuelle versteckte Preiserhöhungen.
Geben Sie Fahrzeug- und Nutzungsdaten in den Vergleichsrechner ein und stellen Sie identische Leistungen (mind. 100 Mio. € Deckung, Kaskoschutz) gegenüber.
Schließen Sie den neuen Vertrag ab und warten Sie auf die schriftliche Annahmebestätigung bzw. die eVB-Nummer, bevor Sie den Altvertrag kündigen.
Bei vielen Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Ablauf (bei kalenderjährlichem Ablauf der 30. November). Bei Beitragserhöhung gilt § 40 VVG (1 Monat ab Zugang).
Nutzen Sie unsere kostenlose Kündigungsvorlage. Versenden Sie die Kündigung per Einwurf-Einschreiben, qualifiziertem Fax oder über das Kundenportal mit Nachweis.
Der bisherige Versicherer meldet Ihre erfahrenen schadenfreien Jahre (SF-Klasse) automatisch an den neuen Versicherer weiter.
Die Kfz-Wechselsaison bezeichnet den Zeitraum im Herbst, in dem viele Fahrzeughalter ihre Autoversicherung überprüfen und vergleichen. Bei vielen Kfz-Versicherungen beträgt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einen Monat zum Vertragsablauf (gesetzlicher Rahmen nach § 11 Abs. 3 VVG). Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen. Bei Verträgen mit Ablauf zum 31. Dezember ist dies der 30. November (23:59 Uhr). Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht nach § 40 VVG mit einer Frist von genau einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Nutzen Sie unsere kostenlosen Werkzeuge, um Fristen zu ermitteln, Sonderkündigungsrechte zu prüfen oder Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein abzulesen.
Ermitteln Sie aus Ihrem individuellen Vertragsablauf den spätestmöglichen Stichtag, an dem Ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss.
Einwurf-Einschreiben: 2–3 Werktage Vorlaufzeit empfohlen. Der Zusteller dokumentiert den Einwurf in den Empfänger-Briefkasten (rechtlich anerkannter Nachweis des Zugangs gem. § 130 BGB).
Prüfen Sie anhand konkreter Sachverhaltskriterien, ob typischerweise ein außerordentliches Kündigungsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Betracht kommt und bis wann die Kündigung dem Versicherer zugehen muss.
Erhöht der Versicherer den Beitrag (z. B. durch allgemeine Tariferhöhung, neue Typklasse oder geänderte Regionalklasse), ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend verbessert, spricht vieles für das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 40 Abs. 1 VVG. Die Kündigung muss dem Versicherer innerhalb eines Monats nach tatsächlichem Zugang der Mitteilung zugehen.
* Hinweis: Dieser Vorab-Check stellt eine unverbindliche Orientierungshilfe auf Basis des VVG dar und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind stets Ihre individuellen Vertragsunterlagen und die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) Ihres Versicherers.
Für einen exakten Kfz-Versicherungsvergleich ohne Schätzfehler benötigen Sie die 4-stellige HSN und die 3-stellige TSN aus Ihrem Fahrzeugschein.
Automodelle existieren oft in dutzenden Motorisierungs- und Ausstattungsvarianten. Ein VW Golf VIII mit 90 PS hat beispielsweise eine völlig andere Schadenstatistik und Typklasse als ein Golf R mit 320 PS.
Erstellen Sie in wenigen Schritten ein unverbindliches Musterschreiben für die ordentliche Kündigung oder Sonderkündigung nach § 40 VVG.
• Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder Fax mit qualifiziertem Sendebericht.
• Bei Ablauf zum 31. Dezember muss das Schreiben spätestens am 30. November (23:59 Uhr) beim Versicherer zugegangen sein (Zugangsprinzip gem. § 130 BGB).
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt jährlich die Schadenindizes für alle Fahrzeugmodelle und Zulassungsbezirke.
Die Typklasse spiegelt die Schaden- und Unfallbilanz eines Fahrzeugtyps der letzten drei Jahre wider. Werden Modelle einer Baureihe statistisch oft in Unfälle verwickelt oder teuer repariert, steigen sie in eine höhere Typklasse.
Die Regionalklasse richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnsitz im Zulassungsbezirk). Sie erfasst Schadenhäufigkeit, Witterungseinflüsse (z. B. Hagel in Bayern/BW) und regionale Diebstahlquoten.
Beispielhafte Veranschaulichung der GDV-Systematik (keine Echtzeit-Datenbank). Verbindliche Einstufungen für Ihr Fahrzeug erfragen Sie direkt beim Versicherer oder über die GDV-Abfrage.
| Fahrzeugtyp & HSN/TSN | Segment | Haftpflicht (KH 10–25) | Teilkasko (TK 10–33) | Vollkasko (VK 10–34) | Risikoprofil |
|---|---|---|---|---|---|
VW Golf VIII 1.5 TSI (130 PS) HSN/TSN: 0603 / CLS | Kompaktklasse | 15 | 20 | 19 | Durchschnittlicher Bereich |
Tesla Model Y Long Range AWD HSN/TSN: 1480 / AAR | E-Auto / SUV | 19 | 24 | 26 | Erhöhte Schadenquote |
BMW 320d Touring (190 PS) HSN/TSN: 0005 / CUX | Mittelklasse | 18 | 23 | 24 | Durchschnittlicher Bereich |
Opel Corsa 1.2 (75 PS) HSN/TSN: 1889 / AAR | Kleinwagen | 13 | 16 | 15 | Niedrige KH-Schadenquote |
Audi A4 Avant 2.0 TDI (150 PS) HSN/TSN: 0588 / BKB | Mittelklasse | 17 | 22 | 23 | Durchschnittlicher Bereich |
Fiat 500 1.0 Hybrid (70 PS) HSN/TSN: 4136 / AXG | Kleinstwagen | 12 | 15 | 14 | Niedrige KH-Schadenquote |
Mercedes-Benz C 200 Limousine HSN/TSN: 2222 / ALH | Mittelklasse | 18 | 23 | 23 | Durchschnittlicher Bereich |
Hyundai Ioniq 5 (217 PS) HSN/TSN: 1349 / AET | E-Auto / SUV | 17 | 22 | 23 | Durchschnittlicher Bereich |
Porsche Macan 2.0 (265 PS) HSN/TSN: 0583 / AMP | Oberklasse / SUV | 21 | 28 | 29 | Erhöhte Schadenquote |
Skoda Octavia Combi 2.0 TDI HSN/TSN: 8004 / ATB | Kompaktklasse | 16 | 21 | 20 | Durchschnittlicher Bereich |
Methodischer Hinweis: Illustrative Modellwerte. Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) ist der privatrechtliche Fachverband der Versicherer. Die Typklassen sind für die Versicherer gesetzlich unverbindlich, werden in der Praxis aber von fast allen Gesellschaften als Berechnungsbasis genutzt.
Wählen Sie den passenden Leistungsumfang für Ihr Fahrzeug und Nutzungsverhalten.
Gesetzlich vorgeschrieben nach § 1 PflVG. Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter mit bis zu 100 Mio. € ab.
Schutz vor Elementarschäden (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Glasbruch, Diebstahl, Marderbiss und Haarwildunfällen.
Umfasst alle Teilkaskoleistungen plus Absicherung bei selbstverschuldeten Unfallschäden und Vandalismus Dritter.
Spezialtarife für BEVs und Plug-in-Hybride mit All-Risk-Akkuschutz, Wallbox-Deckung und Abschleppung bei leerem Akku.
Sondereinstufung für zusätzliche Familienfahrzeuge – spart durch direkte Einstufung in günstigere SF-Rabattstaffeln.
Vergleichen Sie Tarife teilnehmender Versicherer in wenigen Minuten. Kostenlos, unverbindlich und transparent.
Alle rechtlichen Erläuterungen und Kündigungshinweise orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie den Veröffentlichungen des Branchenverbands GDV und der BaFin.
Gesetzlicher Rahmen für vertragliche Kündigungsfristen (§ 11 Abs. 3 VVG) und das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen (§ 40 Abs. 1 VVG).
Veröffentlichungen und unverbindliche Typklassenstatistiken des privatrechtlichen Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Aufsichtsgrundsätze und Marktbeobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Rechten von Versicherungsnehmern.
kfzwechselsaison.de (2026). Kfz-Versicherungsvergleich 2026/2027: Fristen nach VVG, Sonderkündigung und Wechsel. Abgerufen von https://www.kfzwechselsaison.de/ (Zuletzt inhaltlich geprüft: September 2026).
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